Viele deutsche E-Mail-Nutzer bekommen dieser Tage eine Nachricht in ihr Postfach, die angeblich von einer Anwaltskanzlei stammt und in der sie wegen des illegalen Downloads eines Films zur Zahlung eines dreistelligen Betrags aufgefordert wurden. Was in so einem Fall zu tun ist und wie man solche Fake-E-Mails erkennt, verrät dieser Artikel.

Fake-Abmahnung

Abmahn-Mails wie diese machen derzeit wieder die Runde. (Bild: Redaktion)

Die Masche ist nicht neu, scheint sich aber zu lohnen, denn sonst würde man von derartigen Mails nicht so häufig lesen. Auch in meinem Postfach ist eine solche E-Mail gestern gelandet, die ich aber sofort als gefälscht erkennen konnte – nicht nur, weil ich den Film, um den es angeblich gehen sollte, noch nie gesehen, geschweige den heruntergeladen habe, sondern weil auch einige andere, sehr eindeutige Indizien dafür sprachen, dass die Mail nicht echt ist.

Vorsicht vor dem Anhang

Das gefährliche ist nicht die E-Mail an sich, sondern der Anhang, eine Datei mit der Erweiterung .cab. Dabei handelt es sich um ein komprimiertes Dateiformat, man kann also noch gar nicht genau erkennen, welche Art von Datei da eigentlich verschickt wurde. Laut Chip.de enthält sie jedoch einen Virus, und wenn man sich diesen nicht auf seinem PC einfangen will, dann sollte man die komplette E-Mail am besten sofort löschen, auf keinen Fall aber die Datei herunterladen und entpacken.


E-Mail sollte stutzig machen

Schon wer die Mail aufmerksam liest, sollte stutzig werden. Es fängt schon damit an, dass als Begrüßung nur „Guten Tag,“ zu lesen ist, ohne jedoch den Empfänger direkt anzusprechen. Eine seriöse Kanzlei würde so etwas nicht machen. Wer sich ein wenig auskennt, dem fällt auch schnell auf, dass die IP-Adresse frei erfunden ist und garantiert nicht vom eigenen Rechner stammt. Und wer genau hinschaut, dem fällt sogar noch ein Rechtschreibfehler auf – wenngleich nur einer („Zahlen“ – ist ein Verb und müsste klein geschrieben sein, das weiß auch die Anwalts-Sekretärin), derartige Mails enthalten sonst meist mehrere Fehler. Der Text der E-Mail lautet so oder so ähnlich:

„Guten Tag,

Am 03-08-2014 wurde von Ihrem Computer mit der IP-Addresse 91.74.48.98 um 17:09:47 der Film „G.I. Joe 2 – Retaliation“ geladen. Nach §19a UrhG ist dies eine kriminelle Handlung. Unsere Anwaltskanzlei muss dies ans zuständige Gericht weiterleiten, außer Sie Zahlen ein außergerichtliches Strafgeld in Höhe von 405.34 Euro an uns.
Die Rechnung „8324.cab“ entnehmen Sie dem Anhang.

Hochachtungsvoll,
XXX“

Woran erkennt man Fälschungen?

Der erste und wichtigste Punkt ist, dass Anwaltskanzleien solche Abmahnungen in der Regel nicht per E-Mail verschicken. Es wäre zwar theoretisch wohl möglich und vom rechtlichen Standpunkt aus auch gültig, wird aber nur sehr, sehr selten gemacht. Außerdem dürfte es ein sehr großer Zufall sein, wenn man tatsächlich den in der Mail genannten Film zum genannten Zeitpunkt illegal heruntergeladen hat – statt eines Films kann es auch ein Musik-Album sein.

Wer sich dennoch nicht ganz sicher ist, kann noch einige Punkte überprüfen. Dazu zählt auch ein Blick auf den Absender und die E-Mail-Adresse. Eine seriöse Kanzlei hat auch seriöse E-Mail-Adressen – in meinem Fall war sofort klar, dass diese E-Mail zu niemandem gehört, der in einer Kanzlei arbeitet. Ein weiteres Indiz für eine gefälschte E-Mail ist die Art des Datei-Anhangs. Sollte einer Abmahnung ein Anhang beiliegen, dann dürfte das in der Regel ein pdf-Dokument sein, möglicherweise noch ein Word-Dokument, aber keine zip-Datei oder cab-Datei, bei der man nicht sofort erkennen kann, was sich tatsächlich darin versteckt.

Viele Indizien sprechen für Fake-Mails

Wie oben schon erwähnt ist auch die Rechtschreibung und Grammatik oft ein Indiz für gefakte E-Mails, die oft klingen, als wären sie von einem Übersetzungsprogramm wie Google Übersetzer aus einer fremden Sprache ins Deutsche übersetzt worden, nämlich sehr holprig. Am Ende der Nachricht war außerdem folgendes zu lesen „Questa e-mail è prica di virus e malware perché è attive la protezione Avast!“ Meine Italienisch-Kenntnisse reichen gerade aus, um den Sinn zu verstehen, die Mail wurde angeblich mit dem Anti-Viren-Programm von Avast auf Viren und Malware überprüft. Ob dem nun so ist oder nicht sei einmal dahingestellt. Dass dieser Satz jedoch auf italienisch geschrieben steht, das sollte einen stutzig machen. Wieso sollte das bei einer deutschen Anwaltskanzlei denn von einem italienischen Virenscanner überprüft worden sein?

Was auch oft bei solchen angeblichen Abmahnungen vorkommt – im aktuellen Fall wohl nicht, gab es aber auch schon und wird es sicher auch wieder geben – ist, dass man eine Frist von 48 oder 72 Stunden gesetzt bekommt, innerhalb welcher man den geforderten Betrag bezahlen muss. Auch das sollte einen hellhörig machen, denn diese Frist ist doch sehr kurz. Meist steht auch eine Telefon-Nummer in der E-Mail, im Zweifelsfall kann man diese Nummer auch einfach mal googeln. Auf jeden Fall gilt: Bei derartigen E-Mails sollte man immer Vorsicht walten lassen. Im Zweifelsfall wenn man sich gar nicht sicher ist, kann man auch einen Anwalt kontaktieren und Rat einholen.

Quelle: Chip.de